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Die sog. RAL-Vorschriften legen die einheitlichen Bezeichnungen
fest, unter denen die verschiedensten Federn- und Daunenqualitäten
als Füllung verkauft werden. Folgende Bezeichnungen sind hierbei
üblich (Angabe in Gewichtsprozenten):
| Bezeichnung |
Füllung hat einen Daunenanteil
von |
| Original Daunen |
mindestens 90% |
| fedrige Original Daunen |
mindestens 50% |
| Original 3/4-Daunen |
mindestens 30% |
| Original 1/2-Daunen |
mindestens 15% |
| Original daunenhaltige Federn |
mindestens 9% |
| Original Federn |
0-9% |
Wichtig:
Es existiert keine Ware mit 100% Daunenanteil. Selbst in den hochwertigsten
Daunenqualitäten findet sich ein Restanteil kleinster Federchen
von mindestens 2-3%.
Die Bezeichnung "Original" bedeutet,
dass der Anteil an gebrauchter Ware nicht über 5%, der Anteil an
Federn/Daunen einer anderen Geflügelart nicht über 30% liegt.
Als Füllung werden ausnahmslos Gänse- und Entenqualitäten
verwendet.
Hinweis: Im Rahmen der europäischen Normierungen werden
diese für den Verbraucher gängigen Bezeichnungen in den nächsten
Jahren von neuen Begriffen verdrängt werden.
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